Wie ist der Einsatz von Drohnen zu Aufnahmezwecken geregelt?
Der Einsatz von Drohnen ist generell, unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen, gestattet, muss jedoch im Einzelfall beim BILSTER BERG im Voraus angemeldet werden. Während des laufenden Fahrbetriebs dürfen Drohnen nicht direkt über der Strecke eingesetzt werden. Entsprechende Aufstiegsgenehmigungen sind vom Piloten bei der zuständigen Behörde einzuholen und uns vorab zur Kenntnis zu übermitteln.
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