Compliance Regeln

Richtlinien für Compliance der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co KG
Diesen Richtlinien liegt als Grundverständnis eine Unternehmenskultur und Unternehmensführung zugrunde, die sich zuvorderst auf Verantwortung, Nachhaltigkeit, Integrität und Fairness stützen. Diese Werte sollen gewährleisten, Kunden, Mitarbeitern/-innen, Vertragspartnern und Auftragnehmern gegenüber gleichzeitig wirtschaftliche als auch ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit ihnen die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG (Bilster Berg KG) zugunsten der Gesamtheit seiner Gesellschafter fortzusetzen. Diese Werte mit ihren ethischen und moralischen Anforderungen an den Geschäftsbetrieb sind mit Inhalt des in diesen Richtlinien niedergelegten ‚Verhaltenskodexes‘. Diese stellen verbindliche Leitlinien dar für die Unternehmensverwaltung sowie den täglichen Geschäftsbetrieb vor dem Hintergrund fairer und nachhaltiger Mitarbeiterbeziehungen, Umweltbewusstsein, Umweltschutz und Antikorruption. Sie gelten nicht nur innerhalb der Bilster Berg KG, sondern stellen auch Leitlinien in Beziehung mit Dritten dar. Deshalb verlangt die Bilster Berg KG von allen Lieferanten, Auftragnehmern, Beratern und sonstigen Vertrags- und Geschäftspartnern, den Werten dieses Kodexes zu entsprechen. Das gilt auch für Gesellschafter der Bilster Berg KG, soweit sie mit diesen direkt oder indirekt außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses Geschäftsbeziehungen hat.

Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung
Die Bilster Berg KG wirkt aktiv darauf hin, dass insbesondere die nachfolgend genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

Einhaltung der Gesetze/ Umweltschutz
Die Bilster Berg KG hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften ein. Sie erfüllt die ihren Betrieb betreffenden Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz und handelt umweltbewusst, insbesondere werden die Bau- und Betriebsgenehmigungen sowie deren Auflagen sorgfältig beachtet und erfüllt.

Integrität und Geschäftsführung
Die Bilster Berg KG orientiert ihr Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Grundsätzen, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Offenheit und Nichtdiskriminierung. Sie verfolgt saubere Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Soweit im Geschäftsverkehr mit Gesellschaftern oder mit Unternehmen, an denen sie, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie direkt oder indirekt beteiligt sind, Verträge abgeschlossen werden, müssen Leistungen und Gegenleistungen in einem angemessenen Verhältnis wie bei Dritten zueinander stehen; einseitige Vorteile dürfen ihnen nicht gewährt werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung und – soweit nicht bereits erfolgt – auch der Gesellschafterversammlung.

Anbieten und Annehmen von Vorteilen/ unzulässige Zahlungen, Leistungen
Mitarbeitern/-innen ist es verboten, einen Vorteil von Personen anzunehmen, welche Geschäftsbeziehungen mit der Bilster Berg KG haben. Sie sollen jedes Angebot ablehnen, das die Objektivität bei der Durchführung von Geschäften beeinflussen oder sie veranlassen könnte, gegen die Werte oder das Interesse der Bilster Berg KG zu handeln, oder das zu einem Verstoß gegen diesen Kodex zu führen könnte. Das schließt auch die Annahme von Geschenken mit geringfügigem Wert ein; die Annahme einer Bewirtung bis zu einem Wert von € 150,- (max. € 800,- im Geschäftsjahr) sind für Mitarbeiter mit Kundenkontakt zulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung.

Verboten ist jegliche Art der Bestechung sowohl direkt als auch durch eine Beteiligung einer Bestechung durch Dritte. Dieses schließt bereits ein Verhalten mit ein, welches potentiell als solches ausgelegt werden kann. Ebenso ist es verboten, illegale Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um eine bevorzugte Behandlung bei Entscheidungen zugunsten der Bilster Berg KG zu erreichen oder zu beeinflussen.

Interessenkonflikt
Mitarbeiter/-innen dürfen sich – ob mit oder ohne Entgelt oder Entschädigung – in keinerlei Aktivitäten außerhalb der Bilster Berg KG engagieren, die Konflikte verursachen können oder die den Interessen der Gesellschaft widersprechen oder zu widersprechen scheinen. Im Zweifelsfall ist das schriftliche Einverständnis der Geschäftsführung einzuholen.

Vertrauliche Informationen
Vermögenswerte der Bilster Berg KG, wie z.B. Informationen, Materialien, Lieferungen, geistiges Eigentum, Anlagen, Software und andere Vermögenswerte, die ihr gehören, von ihr gemietet oder geleast sind oder die sonst in ihrem Besitz sind, dürfen nur für legitime geschäftliche Zwecke verwendet werden. Vertrauliche Informationen, die Mitarbeitern/-innen bekannt sind, dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden, und zwar auch nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die private Nutzung der o.g. Vermögenswerte ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

Umsetzung und Durchführung der Richtlinien
Die Mitarbeiter der Bilster Berg KG müssen die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien kennen und diesen entsprechen. Sie sind verpflichtet, sich mit den Richtlinien, die sich auf ihre Aufgaben und Arbeit beziehen, vertraut zu machen, und deren Standards jederzeit aufrecht zu halten sowie stets im Sinne des Kodex zu handeln. Sie haben tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen die Richtlinien unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.

Bilster Berg, den 31. Oktober 2016

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Hans-Jürgen von Glasenapp